Die Kündigung ist der Moment, an dem die meisten Tarifwechsel scheitern — nicht weil sie schwer wäre, sondern weil die Frist verstreicht. Dabei hat sich die Rechtslage zugunsten der Verbraucher stark verändert.

Die wichtigste Änderung: keine Zwangsverlängerung mehr

Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern. Sie laufen stattdessen auf unbestimmte Zeit weiter und sind dann monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar. Der alte Schrecken, wegen zwei Tagen Verspätung ein weiteres Jahr festzuhängen, ist damit Geschichte.

Was bei Altverträgen gilt

Verträge von vor März 2022 können noch nach altem Recht laufen: 24 Monate Mindestlaufzeit, drei Monate Kündigungsfrist, automatische Verlängerung um zwölf Monate. Wenn dein Vertrag alt ist, lohnt der Blick ins Kleingedruckte — und ein Kalendereintrag.

Der Kündigungsbutton

Seit Juli 2022 müssen Anbieter, die Verträge online abschließen lassen, auch einen Kündigungsbutton auf der Website anbieten. Er muss gut sichtbar sein und darf nicht hinter einem Login versteckt werden. Du bekommst danach eine Bestätigung mit Datum — die ist dein Nachweis. Falls du den Button nicht findest: Fehlt er, kannst du unter Umständen jederzeit fristlos kündigen.

Die sicheren Kündigungswege

  • Kündigungsbutton auf der Anbieterseite — schnell und mit automatischer Bestätigung
  • E-Mail an die im Vertrag genannte Adresse, mit Kundennummer und Rufnummer
  • Brief, im Zweifel per Einwurf-Einschreiben — der klassische Nachweis
  • Über den neuen Anbieter, wenn dieser die Kündigung im Rahmen der Portierung übernimmt

Was in die Kündigung gehört

Halte es kurz und eindeutig: dein Name, deine Anschrift, die Kundennummer, die Rufnummer, der Satz, dass du zum nächstmöglichen Termin kündigst, und die Bitte um schriftliche Bestätigung mit Enddatum. Nenne besser kein konkretes Datum, sondern schreibe zum nächstmöglichen Zeitpunkt — dann kann dir kein Rechenfehler passieren.

Sonderkündigungsrecht nicht vergessen

Erhöht der Anbieter den Preis oder ändert er die Vertragsbedingungen zu deinem Nachteil, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei einem Umzug, an dem der Anbieter die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, kommst du unter Umständen vorzeitig raus. Die Fristen dafür sind kurz — meist wenige Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung.

Die drei häufigsten Fallstricke

  • Bestätigung nicht abgewartet: Ohne Bestätigung weißt du nicht, ob die Kündigung angekommen ist. Nachfassen, wenn nach zwei Wochen nichts kommt.
  • Zu früh die Nummer portiert: Erst klären, was mit dem Restvertrag passiert.
  • Rückgewinnungsangebot unterschrieben: Anbieter rufen gern an und bieten Rabatte. Das ist legitim — aber prüfe, ob damit eine neue Mindestlaufzeit startet.

Alle Angaben in diesem Artikel sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale weiter.