Der Fehler, der die Lücke überhaupt erst erzeugt

Die häufigste Ursache für tagelange Ausfälle beim Anbieterwechsel ist ein gut gemeinter Schritt: selbst beim alten Anbieter zu kündigen.

Beim Wechsel gilt in Deutschland das Anbieterwechselverfahren. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten und stimmt den Umschalttermin ab. Kündigst du parallel selbst, entsteht leicht ein Zeitfenster, in dem der alte Vertrag beendet und der neue noch nicht aktiv ist — genau die Lücke, die das Verfahren eigentlich verhindert.

Also: Vertrag beim neuen Anbieter abschließen, dort angeben, dass gewechselt wird, und den Rest laufen lassen.

Was dir gesetzlich zusteht

Das Telekommunikationsgesetz regelt den Wechsel ausdrücklich zugunsten der Verbraucher:

  • Höchstens ein Tag Unterbrechung. Die Versorgung darf beim Anbieterwechsel nicht länger als einen Tag ausfallen.
  • Entschädigung bei Verzug. Wird die Frist überschritten oder ein vereinbarter Technikertermin versäumt, bestehen Ansprüche auf Entschädigung. Diese sind gesetzlich vorgesehen und nicht vom Goodwill des Anbieters abhängig.
  • Rufnummernmitnahme. Du darfst deine Festnetznummer mitnehmen; das Entgelt dafür ist begrenzt.
  • Weiterversorgungspflicht. Der alte Anbieter muss weiter liefern, bis die Umschaltung erfolgt ist.

Wichtig ist, Verzögerungen zu dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner, Ticketnummer. Ohne Nachweis wird die Durchsetzung mühsam.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Verfügbarkeit prüfen — mit vollständiger Adresse inklusive Hausnummer.
  2. Vertrag beim neuen Anbieter abschließen und dort „Anbieterwechsel" wählen, nicht „Neuanschluss".
  3. Rufnummernmitnahme beauftragen, falls gewünscht — das geht nur im Zuge des Wechsels, nicht nachträglich.
  4. Nicht selbst kündigen.
  5. Termin bestätigen lassen. Du bekommst eine Mitteilung mit dem geplanten Umschalttag.
  6. Router vorbereiten. Am Umschalttag muss das Gerät angeschlossen und eingeschaltet sein; oft läuft die Konfiguration automatisch.
  7. Nach der Umschaltung prüfen: Internet, Telefonie, gegebenenfalls TV.

Den Router nicht vergessen

In Deutschland gilt die freie Endgerätewahl: Du darfst deinen eigenen Router verwenden. Das spart die Mietkosten, die über 24 Monate erheblich zusammenkommen.

Beim Wechsel brauchst du dafür die Zugangsdaten des neuen Anbieters. Manche Anbieter konfigurieren ihre eigenen Geräte automatisch und stellen die Zugangsdaten nur auf Nachfrage bereit — sie müssen sie dir aber herausgeben. Frage sie am besten direkt beim Abschluss an.

Behalte den alten Router, bis der neue Anschluss stabil läuft. Falls das Gerät dem alten Anbieter gehört, prüfe die Rücksendefrist — sonst wird es in Rechnung gestellt.

Wenn nach dem Wechsel die Geschwindigkeit nicht stimmt

Im Vertrag stehen drei Werte: minimale, normalerweise verfügbare und maximale Geschwindigkeit. Wird die zugesagte Leistung dauerhaft erheblich unterschritten, darfst du das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen.

Der Nachweis erfolgt über das offizielle Messverfahren der Bundesnetzagentur: mehrere Messungen an verschiedenen Tagen, per Netzwerkkabel direkt am Router. Ein WLAN-Speedtest genügt nicht, weil er die Funkstrecke mitmisst und damit nicht die Anschlussleistung.

Häufige Stolpersteine

  • Umzug und Anbieterwechsel gleichzeitig. Das sind zwei verschiedene Vorgänge; kläre vorher, welcher zuerst läuft, sonst wird aus dem Wechsel ein Neuanschluss ohne Wechselschutz.
  • Offene Forderungen beim alten Anbieter. Sie können die Kündigung blockieren und den Wechsel verzögern.
  • Technologiewechsel (etwa von Kabel auf Glasfaser) braucht häufig einen Technikertermin — plane hier mehr Vorlauf ein.
  • Mietwohnung: Bei baulichen Maßnahmen ist die Zustimmung der Eigentümerseite nötig.

Und danach

Setze eine Erinnerung drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Aktionspreise laufen typischerweise nach sechs bis zwölf Monaten aus, während die Bindung 24 Monate beträgt — der Moment zum Vergleichen kommt also deutlich vor dem Vertragsende.

Allgemeine Verbraucherinformation, keine Rechtsberatung.