Warum der Internetanschluss anders funktioniert als Strom

Bei Energietarifen wird ein Bonus meist als Geldbetrag ausgezahlt. Beim Internetanschluss ist das die Ausnahme. Hier bestehen die Vergünstigungen fast immer aus einer Kombination mehrerer Elemente, die unterschiedlich viel wert sind:

  • Rabattierte Monate: die ersten sechs bis zwölf Monate zu einem reduzierten Grundpreis.
  • Entfallende Anschlussgebühr: ein einmaliger Betrag, der sonst zu Vertragsbeginn anfällt.
  • Router geschenkt oder vergünstigt.
  • Seltener: eine echte Auszahlung oder eine Gutschrift auf der Rechnung.

Diese Bestandteile lassen sich nicht sinnvoll einzeln vergleichen — nur in Summe über die Vertragslaufzeit.

Die einzige Rechnung, die zählt

Rechne die Gesamtkosten über die volle Mindestlaufzeit aus, also üblicherweise 24 Monate:

(Monate zum Aktionspreis × Aktionspreis) + (restliche Monate × regulärer Preis) + Anschlussgebühr + Hardwarekosten − Gutschriften

Erst diese Zahl macht Angebote vergleichbar. Ein Tarif mit sechs Gratismonaten und hohem Folgepreis liegt über 24 Monate regelmäßig über einem Angebot mit durchgehend moderatem Preis. Die Werbung nennt fast immer nur den Aktionspreis — und der gilt für den kleineren Teil der Laufzeit.

Ein häufiger Denkfehler ist außerdem, den regulären Preis zu vergessen: Nach Ablauf der Aktion läuft der Vertrag zum Normalpreis weiter, oft für die restlichen zwölf bis achtzehn Monate der Mindestlaufzeit.

Was der Router tatsächlich kostet

Bei der Hardware lohnt genaues Hinsehen, weil hier drei sehr verschiedene Modelle üblich sind:

  • Miete: ein monatlicher Betrag, der über 24 Monate erheblich zusammenkommt. Er gehört zwingend in die Gesamtrechnung.
  • Kauf: einmalig, das Gerät gehört dir und lässt sich beim nächsten Anbieter weiterverwenden.
  • Kostenlos zur Verfügung gestellt: muss am Vertragsende meist zurückgeschickt werden.

In Deutschland gilt die freie Endgerätewahl: Du darfst einen eigenen Router verwenden und musst kein Anbietergerät nehmen. Wer bereits ein passendes Gerät besitzt, kann die Mietposition also streichen — das sind über zwei Jahre je nach Anbieter durchaus dreistellige Beträge.

Anschlussgebühr und Techniker

Die Anschlussgebühr entfällt bei Aktionen häufig, ist aber ohnehin verhandelbar oder in vielen Fällen gar nicht erst fällig, wenn an der Adresse bereits ein aktiver Anschluss besteht. Sie ist ein echter, aber einmaliger Vorteil — anders als der Grundpreis, der die gesamte Laufzeit wirkt.

Prüfe zusätzlich, ob ein Technikertermin nötig ist und ob dieser berechnet wird. Bei einem reinen Anbieterwechsel über eine bestehende Leitung ist das oft nicht erforderlich; bei einem Wechsel der Technologie — etwa von Kabel auf Glasfaser — dagegen schon.

Der Wechsel selbst: was rechtlich für dich läuft

Beim Anbieterwechsel gilt in Deutschland das sogenannte Anbieterwechselverfahren: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten und koordiniert die Umschaltung. Du kündigst also in der Regel nicht selbst — sonst riskierst du eine Lücke zwischen den Verträgen.

Wichtig ist das Recht auf Weiterversorgung: Der Anschluss darf beim Wechsel nicht länger als einen Tag unterbrochen werden. Klappt das nicht, hast du Anspruch auf Entschädigung. Diese Regelung steht im Telekommunikationsgesetz und gilt unabhängig davon, was der Anbieter in seinen Bedingungen schreibt.

Ebenfalls gesetzlich geregelt: Verträge, die sich automatisch verlängert haben, sind danach mit einem Monat Frist kündbar. Du sitzt nach Ablauf der Mindestlaufzeit also nicht in einer neuen Zweijahresbindung fest.

Wenn die Geschwindigkeit nicht stimmt

Anbieter müssen im Vertrag eine minimale, eine normalerweise verfügbare und eine maximale Geschwindigkeit angeben. Wird die vertraglich zugesagte Leistung dauerhaft erheblich unterschritten, darfst du das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen.

Voraussetzung ist eine ordentliche Messung: Die Bundesnetzagentur stellt dafür ein offizielles Messverfahren bereit, das über mehrere Tage verteilt Messungen erfasst und ein gerichtsfestes Protokoll erzeugt. Ein einzelner Speedtest im WLAN reicht als Nachweis nicht — gemessen wird per Kabel am Router.

Reihenfolge, die sich bewährt hat

  1. Verfügbarkeit an deiner exakten Adresse prüfen — Hausnummer genau, nicht nur Straße.
  2. Benötigte Bandbreite realistisch festlegen: Für Streaming und Homeoffice in einem normalen Haushalt sind mittlere Geschwindigkeiten meist ausreichend; entscheidend ist eher die Stabilität als die Spitzenrate.
  3. Gesamtkosten über 24 Monate für alle Kandidaten ausrechnen — inklusive Router und Anschlussgebühr.
  4. Prüfen, ob der eigene Router weiterverwendet werden kann.
  5. Über den neuen Anbieter wechseln lassen, nicht selbst kündigen.
  6. Erinnerung auf drei Monate vor Laufzeitende setzen.

Fazit

Der beworbene Aktionspreis sagt beim Internetanschluss wenig aus, weil er nur einen Teil der Laufzeit betrifft. Wer stattdessen die Gesamtkosten über die Mindestlaufzeit rechnet und die Hardwarekosten ehrlich einbezieht, kommt regelmäßig zu einem anderen Ergebnis als die Werbung nahelegt — und spart über zwei Jahre mehr, als jeder einmalige Bonus einbringt.