Warum „Preisgarantie" nicht heißt, was es zu heißen scheint

Der Strompreis besteht aus mehreren Bestandteilen: dem Anteil des Versorgers für Beschaffung und Vertrieb, den Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Der Versorger kann nur den ersten Teil garantieren — auf die übrigen hat er keinen Einfluss.

Deshalb gibt es zwei Varianten, die sehr unterschiedlich viel wert sind:

  • Eingeschränkte Preisgarantie (der Regelfall): garantiert wird nur der Energieanteil. Steigen Netzentgelte, Steuern oder Umlagen, darf der Preis trotz „Garantie" steigen.
  • Vollständige Preisgarantie: deckt auch die staatlichen und regulierten Bestandteile ab. Deutlich seltener und meist mit einem Preisaufschlag verbunden.

Die Bezeichnungen variieren zwischen Anbietern. Maßgeblich ist nicht das Wort, sondern der Satz im Kleingedruckten, der aufzählt, was ausgenommen ist. Genau diesen Satz sollte man vor dem Abschluss suchen.

Die Laufzeit der Garantie ist so wichtig wie ihr Umfang

Eine vollständige Garantie über sechs Monate nützt weniger als eine eingeschränkte über vierundzwanzig. Prüfe deshalb immer beides zusammen: Was wird garantiert und wie lange.

Besonders relevant ist das Verhältnis zum Bonusjahr. Läuft die Preisgarantie kürzer als die zwölf Monate, die für den Neukundenbonus nötig sind, kann eine Preiserhöhung im laufenden Bonusjahr den Bonus rechnerisch aufzehren, bevor er überhaupt ausgezahlt wird.

Kündigungsfristen und das Zusammenspiel mit dem Bonus

Typische Energieverträge haben eine Erstlaufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten mit einer Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen zum Laufzeitende.

Seit der Reform des Verbrauchervertragsrechts gilt für Neuverträge: Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit, kündbar mit einem Monat Frist. Die früher übliche automatische Verlängerung um ein volles Jahr entfällt damit. Wer die Frist verpasst, sitzt also nicht mehr zwölf Monate fest.

Trotzdem lohnt Aufmerksamkeit: In der Verlängerung greift meist der reguläre Tarif ohne Boni, und der ist deutlich teurer als das Einstiegsjahr.

Sonderkündigungsrecht: dein Ausstieg trotz Bindung

Unabhängig von jeder Frist darfst du kündigen, wenn:

  • der Preis steigt — bei einer Preisanpassung besteht ein Sonderkündigungsrecht, und der Anbieter muss dich rechtzeitig in Textform informieren;
  • Vertragsbedingungen einseitig zu deinen Ungunsten geändert werden;
  • du umziehst und der Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann.

Sonderkündigungsrechte sind an kurze Fristen ab Zugang der Mitteilung gebunden. Wer eine Preiserhöhung im Briefkasten hat, sollte deshalb zügig entscheiden statt sie zur Seite zu legen.

Ein praktischer Hinweis: Eine Preiserhöhung ist oft die beste Gelegenheit zum Wechsel, weil du die reguläre Bindung ignorieren kannst — und weil dann ohnehin ein Vergleich ansteht.

Der Umzug ist der unterschätzte Sonderfall

Bei einem Umzug entsteht in der Regel ein neues Vertragsverhältnis an der neuen Adresse. Für Boni bedeutet das häufig: Das Bonusjahr beginnt von vorn oder entfällt. Wer weiß, dass ein Umzug ansteht, sollte deshalb einen Tarif mit Sofortbonus statt Jahresbonus wählen — der ist nach Lieferbeginn ausgezahlt und geht nicht verloren.

Was du konkret prüfen solltest

  1. Ist die Preisgarantie eingeschränkt oder vollständig? (Suche den Satz mit „ausgenommen".)
  2. Wie lange gilt sie — und deckt sie das Bonusjahr ab?
  3. Wie lang ist die Erstlaufzeit, wie lang die Kündigungsfrist?
  4. Welcher Bonus wird wann fällig, und woran ist er geknüpft?
  5. Was kostet der Vertrag im zweiten Jahr ohne Boni?
  6. Gibt es Vorkasse oder Kaution? Dann Finger weg — bei einer Anbieterinsolvenz ist dieses Geld schwer wiederzuholen.

Die eine Gewohnheit, die dauerhaft schützt

Setze direkt nach Vertragsabschluss zwei Erinnerungen: eine drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit — das ist der Zeitpunkt zum Vergleichen — und eine vier Wochen vor dem letzten möglichen Kündigungstermin als Notbremse.

Schreibe in den Kalendereintrag die konkrete Zahl: „danach 42 € statt 29 € im Monat". Erinnerungen ohne Betrag werden weggeklickt, Erinnerungen mit Betrag nicht.

Allgemeine Verbraucherinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines konkreten Vertrags.